#410 Selbstverteidigung, Wahlverteidigung, notwendige Verteidigung, amtliche Verteidigung (Art. 129- 133 StPO)

Duri Bonin und Gregor Münch unterhalten sich über das Arbeiten mit Siri sowie Übersetzungsprogrammen. Die Situation ist für Berufsgeheimnisträger etwas unbefriedigend. Deshalb plant Duri, sich das neuste Buch der Prof. Niggli, Riedo und Fiolka vorlesen zu lassen. Thema sind sodann die Arten der Verteidigung: Haben Gregor und Duri schon erlebt, dass eine verteidigte beschuldigte Person ein eigenes Plädoyer hält? Was ist eine Wahlverteidigung (StPO 129)? Was ist unter einer notwendigen Verteidigung zu verstehen (StPO 130 und 131)? Was die Folgen bei verspäteter Sicherstellung? Was sind die Voraussetzungen der amtlichen Verteidigung in Fällen notwendiger Verteidigung (Art. 132 Abs. 1 lit. a StPO) und was in Fällen freiwilliger Verteidigung (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO)? Wer bestellt die amtlichen Verteidigungen (StPO 132- 135)? Und wie gelingt es einigen Staatsanwält:innen im Kanton Zürich, eine eigentlich gute Lösung zu unterlaufen?

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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