#408 Stellung und Funktion der Strafverteidigung (Art. 128 StPO)

Duri Bonin und Gregor Münch unterhalten sich über die Notwendigkeit des Instituts ‚Strafverteidigung‘. Die beschuldigte Person ist mangels Kenntnisse der strafprozessualen „Spielregeln“, seiner Rechte, des materiellen Strafrechts sowie seiner persönlichen Betroffenheit nicht in der Lage, das zu seiner Verteidigung Notwendige selbst effektiv vorzunehmen. Was sind die konkreten Aufgaben der Verteidigung (Beratung, Mitwirkung, Kontrolle)? Was deren Stellung im Strafverfahren (alleine den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet)? Was bedarf es zur wirksamen Ausübung der Verteidigungsrechte? Welche Rechte stehen der Verteidigung hierfür zu? Was sind die Pflichten der Verteidigung gegenüber den Mandanten und anderen Verfahrensbeteiligten? Duri hat noch einen Blick in die Statistiken geworfen: Bei wie vielen Strafverfahren treten überhaupt Strafverteidigungen auf? Wie ist das Verhältnis zwischen vom Staat und privat finanzierten Verteidigungen? Und wann findet der Erstkontakt der Verteidigung mit den beschuldigten Personen statt?

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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