#401 Privatklägerschaft und Adhäsionsverfahren (Art. 118- 126, 136- 138 StPO)

Duri Bonin und Gregor Münch nehmen den StPO-Ball bei Art. 118 ff. StPO (Privatklägerschaft) wieder auf. Was ist der Unterschied, ob man sich als Geschädigte/Opfer am Strafverfahren als PrivatklägerIn beteiligt oder nicht? Wie konstituiert man sich überhaupt als Privatklägerschaft? Was für Möglichkeiten hat man dabei (Zivil- und/oder StrafklägerIn)? Was ist das Adhäsionsverfahren (Art. 122 ff. StPO)? Wann hat die Privatklägerschaft Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 136 ff. StPO)? Wann Anspruch auf Entschädigung (Art. 433 f. StPO)? Wie ist die Stellung im Vorverfahren und wie im Hauptverfahren (Art. 346 I lit. b und c StPO)? Wie bei abgekürzten Verfahren (Art. 360 III und V StPO) und bei Strafbefehlen (Art. 352 ff. StPO; siehe auch der neu beschlossene Art. 353 Abs. 2 StPO)? Schliesslich: Welche Kostenrisiken bestehen für die Privatklägeschaft?

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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