Die Staatsanwaltschaft unterstellt den Verteidigungen Stimmungsmache. Duri Bonin und Gregor Münch erkennen eine solches in den Verteidigerplädoyers allerdings nicht. Thema sind ebenfalls die weiteren durch die Staatsanwaltschaft vermeintlich erkannten Verteidigungsstrategien (Schattenboxen, Vereinzelung, Aktenverdrehung, Lügende Zeugen). Was ist hiervon und von der Replik der Anklägerin im Allgemeinen zu halten? Gemäss Staatsanwaltschaft ist die Quintessenz einfach: Wer sich heimlich auf Kosten seines Arbeitgebers oder Treugebers bereichere, mache sich strafbar. Das gelte für das Personal am Raiffeisenschalter. Und das gelte umso mehr für die Topmanager.
Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.
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- Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
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