12.9.19
Heute hat Sandra ihre erste Anhörung als Strafverteidigerin vor dem Zwangsmassnahmengericht (ZMG) Zürich. Das Zwangsmassnahmengericht ist diejenige Behörde, welche darüber entscheidet, ob eine Person in Untersuchungshaft versetzt wird. Sandra erkundigt sich deshalb bei Duri Bonin, wo und wann man die Untersuchungsakten studiert, sich mit dem Klienten bespricht und wie die Anhörung abläuft. Duri erläutert ihr, dass man während der Anhörung wie hinter einer Hockeybande dem Haftrichter gegenüber sitzt. Wichtig sei, dass man dem Klienten wie auch dessen Angehörigen erklärt, worum es bei einer Haftprüfung gehe: Es werde nicht über Schuld oder Unschuld verhandelt, sondern ausgehend von der Diskussion, ob ein genügender (sog. dringender) Tatverdacht vorliege, diskutiere man über die Haftgründe (Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr, Wiederholungsgefahr, Ausführungsgefahr). Schliesslich gelte es noch zu prüfen, ob die Inhaftierung den konkreten Verhältnissen angemessen erscheint (sog. Verhältnismässigkeit).
- Wer sich vertieft mit der Thematik der Untersuchungshaft auseiandersetzen möchte, sei auf das Buch Untersuchungshaft – Ein Leitfaden für die Praxis verwiesen
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra
- Titelbild bydanay