#289 Vincenz-Prozess: Die Relativität von Tatsachen

Duri Bonin und Gregor Münch machen sich anhand eines kleinen Beispiels aus dem Vincenz-Prozess Gedanken zu der Aufgabe des Strafverteidigers, zu den wahren Motiven vorzudringen. In der Diskussion zeigt sich die Relativität von Beweistatsachen: Diese sich oftmals auf mehrere Seiten hin interpretierbar, weshalb gegenüber jeder Tatsache eine neutrale Haltung eingenommen werden muss. Was beweist diese wirklich (Ankerprinzipproblematik, Problematik der Bestätigungstendenz, etc.)? Eine solche Haltung kann nur erreicht werden, wenn man unvoreingenommen, also losgelöst von der staatsanwaltschaftlichen Hypothese, die be- und entlastenden Umstände in Gestalt einer Gesamtschau abwägt .

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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