#277 Raiffeisen-Prozess: Die Staatsanwaltschaft konstatiert eine Konfliktverteidigung

Die Verteidigung eines Beschuldigten sieht ihren Klienten zum Objekt degradiert und reagiert mit einer Vielzahl von Beschwerden. Vor Bundesgericht soll gar beantragt worden sein, es sei dem Bezirksgericht Zürich zu verbieten, im Raiffeisen-Prozess zu verhandeln. Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren, wie sie die gehörten Vorbringen einschätzt.

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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