#274 Kampf um Akteneinsicht im Raiffeisen-Prozess

Der Anwalt von Beat Stocker moniert die fehlende und rechtzeitige Einsicht in die Untersuchungsakten. In den Augen der Staatsanwaltschaft agiert die Verteidigung mit diesem Antrag rechtsmissbräuchlich. Im Hintergrund steht die Frage, in welche Akten der Mitbeschuldigten dürfen die anderen Beschuldigten Einsicht nehmen.

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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