Der ehemalige Anwalt von Pierin Vincenz ist wegen mehrfacher Gehilfenschaft zu Betrug mittels eines Strafbefehls rechtskräftig verurteilt worden. Wie ist zu beurteilen, dass der Anwalt seine Schuld trotz akzeptiertem Strafbefehl bestreitet? Was bedeutet dieses Urteil für den Raiffeisenprozess? Inwiefern könnte dieses Urteil den Hauptprozess präjudizieren? Hätte sich die Verteidigung der Mitbeschuldigten gegen diesen Strafbefehl zur Wehr setzen können? Duri Bonin und Gregor Münch konstatieren einen Systemfehler, welcher der Staatsanwaltschaft ein Bubentrickli eröffnet.
Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.
Links zu diesem Podcast:
- Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Rückzieher im Fall Raiffeisen: Pierin Vincenz’ Anwalt greift zu einem Bubentrickli: https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-anwalt-greift-zu-einem-bubentrickli-516000472619
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lernhilfen für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/
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