6.9.19
Mitunter gelangen inhaftierte Personen mit illegalen Wünsche an ihren Strafverteidiger. Im jüngsten Fall hat ein Inhaftierter versucht, die Postzensur der Staatsanwaltschaft zu umgehen, indem er seinem Anwalt Duri Bonin mit der vertraulichen Anwaltspost Briefe für diverse andere Personen mitgeschickt hat. Ein anderers Beispiel wäre die Bitte, einen Kassiber (= unerlaubte schriftliche Mitteilung eines Häftlings an einen anderen oder an Außenstehende) aus dem Gefängnis zu „schmuggeln“ oder gar Beweismittel verschwinden zu lassen. Wenn man sich als Strafverteider auf solche „Gefälligkeiten“ einlässt, gerät man in Teufels Küche und macht sich erpressbar.