#241 Amts- und Anwaltsgeheimnis bei digitalen Zustellungen (Art. 118- 121 StPO)?

Georges Chanson, der digitale Vorreiter unter der Anwaltschaft, hat darauf hingewiesen, dass IncaMail die Email vor dem Weiterversenden auf den eigenen Servern wohl entschlüsselt und wieder neu verschlüsselt. Dies wirft die Fragen auf, ob damit das Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt wird sowie die diversen Amts- und Berufsgeheimnisse (Bankengeheimnis, Arztgeheimnis, Anwaltsgeheimnis). Gregor Münch und Duri Bonin zeigen sich hierüber ratlos. Sie wenden sich sodann der Privatklägerschaft zu: Themen sind Konstituierung als Zivil- und/oder Strafkläger (Art. 118 f. StPO), Hinweispflicht der Staatsanwaltschaft, Verzicht auf (Art. 120 StPO) sowie Rechtsnachfolge bei Konstituierung (Art. 121 StPO).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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