#229 Als beschuldigte Person muss man die Nerven behalten (Art. 101 StPO)

Nachdem im letzten Podcast Alarmsignale für ein Burnout Thema waren, unterhalten sich Duri Bonin und Gregor Münch über Tipps, um nicht auszubrennen. Wird mentale Gesundheit zum neuen Statussymbol? Sodann kommen sie detaillierter auf das Akteneinsichtsrecht (Art. 101 StPO) zu sprechen: Ohne deren Gewährleistung ist eine effektive Verteidigung nicht möglich. Wem kommt dieses Recht zu? Wann? In welchem Umfang? Wie setzte man ein solches durch? Wo liegen die Grenzen des Akteneinsichtsrechts? Wie verhält es sich im Vorfeld von Konfrontationseinvernahmen und Gerichtsverhandlungen? Als Exkurs kommen sie auf die Haftanordnung im Jugendstrafrecht zu sprechen und wie es sich dort mit der Akteneinsicht verhält.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:

Weitere Podcastreihen von Duri Bonin:

Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach ‚Duri Bonin‘ suchen und abonnieren.