#219 We agree that we disagree (Art. 84- 88 StPO)

Das Thema scheint harmlos: Die Eröffnung und Zustellung von Entscheiden (Art. 84 ff. StPO). Aber bereits im Abs. 4 des Art. 84 StPO macht sich bei Duri Bonin und Gregor Münch erster Ärger breit, welcher in einen kleinen Rundumschlag mündet. Bei der Zustellfiktion (auf gut Deutsch: bei den heimlichen Verurteilungen) ist dann das Unverständnis noch grösser: Wieso genau ist es in der Schweiz einfacher, jemanden mittels Strafbefehl zu verurteilen, als jemandem einen Zahlungsbefehl zuzustellen? Und widerspricht ein solches nicht sogar dem Sinn und Zweck eines Strafverfahrens?

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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