#217 Risiko einer Retraumatisierung (Art. 80- 83 StPO)

Wieder einmal ist die digitale Kommunikation von und mit den Strafverfolgungsbehörden Thema von Gregor Münch und Duri Bonin. Sodann wagt
Kollege Münch eine Retraumatisierung – er wiederholt die psychisch, seelisch und mental herausfordernde Anwaltsprüfung. Der gestrenge Prüfer hat es auf die Terminologie (Art. 80 StPO) sowie die Begründungspflicht (Art. 82 StPO) abgesehen. Ob Münch wohl bestehen wird?

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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