#213 Die geilste Stelle der Welt (Art. 73- 75 StPO)

Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren Geheimhaltungspflichten von Strafbehörden und Parteien (Art. 73 StPO) sowie die Durchbrechung des Stillschweigens im Interesse des Verfahrens oder der Öffentlichkeit (Art. 74 f. StPO). Gregor versteigt sich zum Schluss in die irrige Meinung, dass die Besetzung der von Duri im Podcast angebotenen „geilsten Stelle der Welt“ ebenfalls keiner Geheimhaltung unterliegen soll. Bewerbungen bitte an bonin@bonin-uffer.ch.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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