#211 #NextBigThing (Art. 69- 72 StPO)

Gregor Münch wartet mit Neuigkeiten die NSO Group Technologies und deren Spyware Pegasus auf. Ob der Neuigkeiten startet Duri Bonin unverzüglich sein iPhone neu. Damit sind sie entfernt auch beim Thema Öffentlichkeit (Art. 69 StPO) sowie den Einschränkungen und Ausschluss der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen (Art. 70 StPO) und dem Verbot von Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes (Art. 71 StPO). Schliesslich diskutieren sie ihren Eindruck von der
Gerichtsberichterstattung (Art. 72 StPO).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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