#430 Kluger Klient, dummer Klient (StPO, Artikel für Artikel)
Gregor Münch bringt den Punkt auf, dass kluge Klienten gegenüber intellektuell eingeschränkteren bevorteilt würden, wenn die anwaltliche Tätigkeit auf eine zielneutrale Informationsvermittlung beschränkt wäre. Er