#422 Einvernahmeprotokolle als „Grundlage für die Wahrheitssuche“ (Art. 78 Abs. 3 StPO)
Durch die den Redefluss störende Protokollierungstechnik und die Konzentration auf das vermeintlich Wesentliche gehen Unmittelbarkeit, Farbigkeit, Lebendigkeit, Konkretheit, der Detailreichtum, das individuelle Gepräge und sogar