#417 Selbst finanzierte Strafverteidigung = bessere Strafverteidigung? (Art. 134, 135, 426 sowie 429 StPO)
Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren den Umgang mit Anwaltswechselwünschen der beschuldigten Person (Art. 134 StPO). Eine apodiktische Lösung gibt es nicht, vielmehr bedarf es