#403 Die Rechtsbeistände – Närrinnen und Narren des Gerichtshofs (Art. 127 ff. StPO)
Zur Überraschung von Gregor Münch sind er und Duri Bonin bei Art. 128 StPO und damit bei der Verteidigung angelangt. Kurzerhand und unter dem Eindruck
Zur Überraschung von Gregor Münch sind er und Duri Bonin bei Art. 128 StPO und damit bei der Verteidigung angelangt. Kurzerhand und unter dem Eindruck
Anwälte
Strafverteidiger
Vertretung Geschädigte
Podcaster
Bonin & Langner
Nietengasse 15
CH-8004 Zürich
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