Strafbare Handlung gegen Leib und Leben – Tötungsdelikte
Die Tötungsdelikte sind in Art. 111 bis Art. 117 StGB geregelt. Bei den Tötungsdelikten handelt es sich um Erfolgsdelikte. Sie werden von Amtes wegen verfolgt
Die Tötungsdelikte sind in Art. 111 bis Art. 117 StGB geregelt. Bei den Tötungsdelikten handelt es sich um Erfolgsdelikte. Sie werden von Amtes wegen verfolgt
Duri Bonin möchte von Thierry Urwyler wissen, wie er wissenschaftlich arbeitet: Wann hat er wo für sein neustes Buch „Strafrecht – Psychiatrie – Psychologie“ recherchiert