Wahl des Familiennamens bei Wiederheirat
Beginnen wollen wir mit einem fiktiven Beispiel. Dieses hat vier Etappen: Eine Frau Schaffner heiratet einen Herrn Bonin. Als Familiennamen wählen die Eheleute den Namen
Beginnen wollen wir mit einem fiktiven Beispiel. Dieses hat vier Etappen: Eine Frau Schaffner heiratet einen Herrn Bonin. Als Familiennamen wählen die Eheleute den Namen
Namen der Ehegatten (Art. 160 ZGB) Brauleute können gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen