Wir wollen die Scheidung!
Das Zivilgesetzbuch kennt die Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 und 112 ZGB) sowie die Scheidung auf Klage eines Ehegatten (Art. 114 und 115 ZGB)
Das Zivilgesetzbuch kennt die Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 und 112 ZGB) sowie die Scheidung auf Klage eines Ehegatten (Art. 114 und 115 ZGB)