Das Jugendstrafrecht
Anknüpfungspunkt im Jugendstrafrecht ist (wie auch bei den Erwachsenen) eine strafbare Handlung. Eine solche ist Anlass, um genauer hinzusehen: Neben der Aufklärung der Tat ist
Anknüpfungspunkt im Jugendstrafrecht ist (wie auch bei den Erwachsenen) eine strafbare Handlung. Eine solche ist Anlass, um genauer hinzusehen: Neben der Aufklärung der Tat ist
Patrick Götze macht bei polizeilichen Einvernahmen durchwegs positive Erfahrungen: Der Umgang mit den Parteien wie auch die Protokollierung an sich seien sehr professionell. Im Kanton