Das Anwaltsgeheimnis
Anwält:innen unterstehen wie Ärzte oder Geistliche einem strengen Berufsgeheimnis. Sie dürfen deshalb niemanden von ihren Fällen oder Klienten:innen erzählen. Dieses Geheimnis gilt absolut. Also auch
Anwält:innen unterstehen wie Ärzte oder Geistliche einem strengen Berufsgeheimnis. Sie dürfen deshalb niemanden von ihren Fällen oder Klienten:innen erzählen. Dieses Geheimnis gilt absolut. Also auch
Die beschuldigte Person hat das Recht, einen Verteidiger:in zu bestellen. Dieses Recht besteht ab Beginn der Strafuntersuchung. Man spricht vom Anwalt der ersten Stunde. Wahl
Anwälte
Strafverteidiger
Vertretung Geschädigte
Podcaster
Bonin & Langner
Nietengasse 15
CH-8004 Zürich
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