Anwält:innen unterstehen wie Ärzte oder Geistliche einem strengen Berufsgeheimnis. Sie dürfen deshalb niemanden von ihren Fällen oder Klienten:innen erzählen. Dieses Geheimnis gilt absolut. Also auch
Die beschuldigte Person hat das Recht, einen Verteidiger:in zu bestellen. Dieses Recht besteht ab Beginn der Strafuntersuchung. Man spricht vom Anwalt der ersten Stunde. Wahl