#323 Vincenz-Prozess: Wer entscheidet, was die Interessen des Beschuldigten sind?
Gemäss Bundesgericht obliegt es den StrafverteidigerInnen, dem staatlichen Strafanspruch entgegenzutreten und auf ein freisprechendes oder möglichst mildes Urteil hinzuwirken (BGE 106 Ia 105). Wer entscheidet