#194 Wie wählt man aus, wo man Strafanzeige erstattet? (Art. 22 ff. StPO)
Das heutige Thema ist die Zuständigkeit: Im Grundsatz ist die Strafverfolgung Sache der Kantone (Art. 22 StPO). Die Bundesgerichtsbarkeit ist als Ausnahme für besondere Delikte