#156 Meine Anwältin hat mir verboten, heute etwas zu sagen (Art. 10 Abs. 1 StPO)
Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig». Diese Unschuldsvermutung in Art. 10 Abs. 1 StPO beinhaltet zunächst zwei Aspekte: Das Verbot der