#147 Annäherung an die Wahrheit (Art. 6 StPO)
Das Strafverfahren dient der Ermittlung der Wahrheit. Hierzu muss der Sachverhalt möglichst umfassend aufgeklärt werden. Anders als im Zivilprozess sollten deshalb die Strafbehörden von Amtes
Das Strafverfahren dient der Ermittlung der Wahrheit. Hierzu muss der Sachverhalt möglichst umfassend aufgeklärt werden. Anders als im Zivilprozess sollten deshalb die Strafbehörden von Amtes
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Strafverteidiger
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