#143 Die Justiz hat unabhängig und unparteilich zu sein (Art. 4 StPO)
Strafbehörden haben unabhängig zu sein. Niemand kann deshalb dem Richter Weisungen erteilen, weder ein anderes Staatsorgan noch ein höheres Gericht, auch darf der Richter weder
Strafbehörden haben unabhängig zu sein. Niemand kann deshalb dem Richter Weisungen erteilen, weder ein anderes Staatsorgan noch ein höheres Gericht, auch darf der Richter weder
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