Zwangsmassnahmen der Betreibungs- und Konkursämter (Interview mit einer Fachspezialistin)
Grund hierfür war die Auszahlung der Altersleistung von einem Freizügigkeitskonto fünf Jahre vor Erreichen des Pensionsalters (Art. 16 FZV) auf ein ausländisches Konto während laufender