#79 Ungültige Einvernahme (Art. 131 Abs. 3 StPO)
In einem Fall notwendiger Verteidigung (Art. 130 StPO) führte die Polizei die Einvernahme ohne Verteidigung durch. Als Folge hiervon ist diese Einvernahme ungültig (BGer 1B.445/2013
In einem Fall notwendiger Verteidigung (Art. 130 StPO) führte die Polizei die Einvernahme ohne Verteidigung durch. Als Folge hiervon ist diese Einvernahme ungültig (BGer 1B.445/2013
Anwälte
Strafverteidiger
Vertretung Geschädigte
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Bonin & Langner
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