#79 Ungültige Einvernahme (Art. 131 Abs. 3 StPO)
In einem Fall notwendiger Verteidigung (Art. 130 StPO) führte die Polizei die Einvernahme ohne Verteidigung durch. Als Folge hiervon ist diese Einvernahme ungültig (BGer 1B.445/2013
In einem Fall notwendiger Verteidigung (Art. 130 StPO) führte die Polizei die Einvernahme ohne Verteidigung durch. Als Folge hiervon ist diese Einvernahme ungültig (BGer 1B.445/2013