#78 Verzögerte Erstattung des Gutachtens
Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Untersuchungshaft mit der Begründung befristet, dass das psychiatrische Gutachten bis sodann zu erstatten sei; danach sei gestützt auf dieses der Haftgrund
Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Untersuchungshaft mit der Begründung befristet, dass das psychiatrische Gutachten bis sodann zu erstatten sei; danach sei gestützt auf dieses der Haftgrund
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Strafverteidiger
Vertretung Geschädigte
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Duri Bonin
Nina Langner
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8008 Zürich
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