#78 Verzögerte Erstattung des Gutachtens
Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Untersuchungshaft mit der Begründung befristet, dass das psychiatrische Gutachten bis sodann zu erstatten sei; danach sei gestützt auf dieses der Haftgrund
Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Untersuchungshaft mit der Begründung befristet, dass das psychiatrische Gutachten bis sodann zu erstatten sei; danach sei gestützt auf dieses der Haftgrund