#74 Mitwirkungs- und Substanziierungsobliegenheit im Entsiegelungsverfahren
Die Mitwirkungspflichten der Parteien im Entsiegelungsverfahren gehen weiter als sonst im Strafverfahren. Namentlich haben die Betroffenen, welche die Versiegelung beantragen, die prozessuale Obliegenheit, den Entsiegelungsrichter