#196 Die Verteidigung lässt sich viel zu leicht austricksen (Art. 29 f. StPO)

Duri Bonin und Gregor Münch unterhalten sich über die unsägliche Praxis, wonach Verfahren gegen Mitbeschuldigte getrennt geführt werden (Art. 29 f. StPO). Ein solches ist meist unrechtmässig. Viele Strafverteidiger scheinen sich aber der mit Verfahrenstrennungen einhergehenden Problematik viel zu wenig bewusst zu sein. Namentlich hat dies immense Auswirkungen auf die Teilnahmerechte und begünstigt faktisch eine „Kronzeugenregelung“, obwohl eine solche vom Gesetzgeber mit Bedacht nicht in die Strafprozessordnung aufgenommen wurde.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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