#194 Wie wählt man aus, wo man Strafanzeige erstattet? (Art. 22 ff. StPO)

Das heutige Thema ist die Zuständigkeit: Im Grundsatz ist die Strafverfolgung Sache der Kantone (Art. 22 StPO). Die Bundesgerichtsbarkeit ist als Ausnahme für besondere Delikte konzipiert (Art. 23 und 24 StPO sowie div. Spezialgesetze). Ausgehend von der sachlichen über die örtliche zur funktionalen Zuständigkeit diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch diverse Fragen: Wie genau ist es mit den innerkantonalen Zuständigkeiten? Weshalb können interkantonale Zuständigkeitsstreitigkeiten zu für die beschuldigte Person schönen Nebeneffekten führen? Welche weiteren Bundesbehörden sind ebenfalls mit Strafverfolgungsaufgaben betraut? Wie wählt man aus, wo man Strafanzeige erstattet? …

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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