#184 Achtsam Morden (Art. 15 StPO)

Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist die Polizei. Wie unterscheidet sich deren repressive von der präventiven Tätigkeit? Weshalb haben Strafverteidiger Vorbehalte gegen das selbständige polizeiliche Ermittlungsverfahren? Wie beurteilen sie das Verhältnis zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft? Und würden sie lieber bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft arbeiten?

Art. 15 StPO Polizei

  1. Die Tätigkeit der Polizei von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen der Strafverfolgung richtet sich nach diesem Gesetz.
  2. Die Polizei ermittelt Straftaten aus eigenem Antrieb, auf Anzeige von Privaten und Behörden sowie im Auftrag der Staatsanwaltschaft; dabei untersteht sie der Aufsicht und den Weisungen der Staatsanwaltschaft.
  3. Ist ein Straffall bei einem Gericht hängig, so kann dieses der Polizei Weisungen und Aufträge erteilen.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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