#15 Vom Schreiben von Rechtsschriften

Sandra hat in ihren ersten drei Wochen zahlreiche Rechtsschriften an Gerichte und Staatsanwaltschaften geschrieben. Nicht mehr von der entscheidenden Behörde her zu schreiben, ist ein schwieriger Rollenwechsel. Die Ausführungen zum Rechtlichen können auf das Nötigste beschränkt werden; natürlich müsse man die Rechtslage sehr gut kennen, es sei aber eleganter und überzeugender, wenn man dem Drang widerstehe, sein Rechtswissen in epischer Breite darzulegen. Vielmehr sollte dieses Wissen bei der Darlegung des Sachverhaltes unterschwellig mitschwingen. Das Verfassen von Rechtsschriften sei keine Arbeit ab der Stange: Jeder Fall müsse neu gedacht und präsentiert werden, um diesem gerecht zu werden. Die Verwendung von Textbausteinen und das „Kleben“ an Mustern verbiete sich.

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