#141 Fairness als die wichtigste Richtschnur des Strafverfahrens (Art. 3 StPO)

Das 2. Kapitel der StPO regelt die Verfahrensgrundsätze. Diese stellen Grund- und Eckpfeiler des gesamten Strafprozesses dar, sie begründen konkrete Rechtsansprüche und sind Orientierungshilfe bei Auslegungsfragen. Hierbei ist die Fairness (Fair Trial) gemäss Art. 3 StPO resp. Art. 6 EMRK die zentrale Richtschnur. Die Achtung der Menschenwürde setzt dem staatlichen Handeln absolute Grenzen.

Art. 3 StPO Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot

  1. Die Strafbehörden achten in allen Verfahrensstadien die Würde der vom Verfahren betroffenen Menschen.
  2. Sie beachten namentlich:
    a. den Grundsatz von Treu und Glauben;
    b. das Verbot des Rechtsmissbrauchs;
    c. das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln und ihnen rechtliches Gehör zu gewähren;
    d. das Verbot, bei der Beweiserhebung Methoden anzuwenden, welche die Menschenwürde verletzen.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Weitere Podcastreihen von Duri Bonin

  • Auf dem Weg zur Anwältin
  • Interview aus dem Gefängnis
  • Frag den Anwalt
  • Mit 40i cha mers mit de Tiger

Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach ‚Duri Bonin‘ suchen und abonnieren.