#136 Wann gilt die Schweizer Strafprozessordnung? (Art. 1 StPO)

Die Strafprozessordnung (StPO) dient zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat oder einer Straftat, die gerade begangen wird. Gemäss Art. 1 Abs. 1 regelt die StPO die „Spielregeln“ für deren Aufklärung umfassend und grundsätzlich abschliessend. Die Kantone können nur noch in ausdrücklich bestimmten Teilbereichen Regelungen erlassen. Der räumliche Geltungsbereich sodann ist in den Art. 3 bis 8 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt (Inlands-, Auslandstaten).

Art. 1 StPO Geltungsbereich

  1. Dieses Gesetz regelt die Verfolgung und Beurteilung der Straftaten nach Bundesrecht durch die Strafbehörden des Bundes und der Kantone.
  2. Die Verfahrensvorschriften anderer Bundesgesetze bleiben vorbehalten.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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