In den ersten 10 Tagen war Sandra an einer Beschuldigteneinvernahme bei der Polizei und einer Konfrontationseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft. Sie stimmt mit Duri Bonin überein, dass die Art der Protokollierung eine anspruchsvolle Aufgabe für die Strafverfolger darstellt. Zu ihrem Erstaunen unterscheidet sich die Protokollierungstechnik im Vergleich zum Gericht frappant, ist der Protokollführer in der Strafuntersuchung anders als bei Gericht oftmals zugleich der Vernehmer, weshalb dieser das Protokoll zeitgleich mit seinen Fragen und den Antworten tippen muss. Sandra und Duri äussern ihr Unverständnis, weshalb neben der Protokollierung keine Video- oder zumindest eine Tonbandaufzeichnung erfolgt, was die fehleranfällige Protokollierung einer Kontrolle zugänglich machen würde. Anhand der heutigen Protokollierungstechnik könne nachträglich nicht nachvollzogen werden, was die tatsächlichen Worte der beschuldigten Person gewesen seien und was in der sinngemässen Protokollierung der Sprach- und Tastaturtippkompetenz des Vernehmers geschuldet sei. Ein solches sei stossend, da vor Gericht die Protokolle wie wortwörtliche Äusserungen behandelt würden. Mit anderen Worten: Die heutige Protokollierungstechnik birgt selbst beim grössten Bestreben, alles wortgetreu aufzuschreiben, grosses Sinnverfälschungspotential, umsomehr alles Nonverbale verloren geht. Sandra fasst dies treffend in die Worte: Den ganzen Menschen und die Situation könne man nicht auf Papier bringen. Wir schliessen diese Beobachtungen mit Überlegungen, wie man als Strafverteidigerin dieser Gefahr von Sinnverfälschungen begegnen kann.
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