Publikationen im Strafrecht / Strafprozessrecht
Über die Erfahrungen und Erkenntnisse, die ich im Strafrecht und Strafprozessrecht gewinne, publiziere ich ebenfalls in Fachzeitschriften:
- Bemessung des Tagessatzes (Art. 34 Abs. 2 StGB) in: Jusletter 12. Oktober 2009
- Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB in: Jusletter 31. Mai 2010
- Teilnahmerechte des Beschuldigten bei der polizeilichen Befragung von Auskunftspersonen (Art. 107, 108, 146, 147, 312 StPO) in: Jusletter 22. April 2013
- Verweigerung der Teilnahmerechte des Beschuldigten nur in begründeten Ausnahmefällen (Art. 101, 108, 147 StPO) in: Jusletter 13. Januar 2014
- Umfang des Akteneinsichtsrechts der Privatklägerschaft (Art. 101, 104, 107 StPO) / Le droit de consultation des dossiers (Art. 101, 104, 107 CPP) in: Jusletter 2. Juni 2014
- Besprechung Entscheid UH130204 des Zürcher Obergerichts zum Teilnahmerecht in einer eröffneten und an die Polizei delegierten Strafuntersuchung (Art. 147 Abs. 1, 179 Abs. 1, 312 Abs. 2 StPO) in: forumpoenale 4/2014
- Ein Überblick über das Jugendstrafrecht (StGB, StPO, JStPO, JStG)
- Berücksichtigung von drohenden bedingten Strafen im Haftrecht in: AJP/PJA 2/2018, S. 149
- Apokryphe Haftgründe und ihre Problematik in: ContraLegem 2018/1
- Einschränkung des Briefverkehrs in der Untersuchungshaft in ContraLegem 2018/2
- Die Untersuchungshaft – Ein Leitfaden für die Praxis (sofort lieferbar) In der Lehre wurde das Buch freundlich aufgenommen und es wurde diesem sogar den Lawstyle-Award für das beste juristische Fachbuch 2017 zugesprochen.
Auftrag / Vollmacht / Entbindungen / Geheimhaltung
Für den Fall, dass es einmal schnell gehen muss, finden Sie hier wichtige Dokumente:
- Auftrag und Vollmacht
- Vollmacht
- Auftrag
- Verzicht auf das ärztliche Berufsgeheimnis
- Verzicht auf das Bankgeheimnis
- Verzicht auf das Amts- und Berufsgeheimnis
- Geheimhaltungserklärung
Anwaltshonorar, Kostenvorschuss, Rechnungslegung
Den Stundenansatz vereinbare ich mit meinen Mandanten gemäss Art. 12 lit. i BGFA bei Übernahme des Mandates.
Aufgrund einer neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts (Urteil 2C_586/2015 sowie 2C_215/2015) ist die Anwaltschaft – vor dem Hintergrund des Unabhängigkeitserfordernisses von Art. 12 lit. b BGFA – dazu angehalten, einen Kostenvorschuss zu verlangen. Obwohl ich diese Rechtsprechung aufgrund der Wirtschaftsfreiheit und der Zugangsbarrieren zum Recht für nicht unproblematisch erachte, einverlange ich deshalb regelmässig angemessene Vorschüsse.
Die Rechnungslegung sodann handhabe ich dergestalt, dass ich regelmässig über die Höhe des angelaufenen Honorars Rechenschaft ablege. Diese zeitnahe Information erscheint mir ein Gebot der Treue: Meine Mandantschaft ist so in der Lage, den Stand der Bemühungen zu prüfen und nötigenfalls weitere Kosten zu unterbinden bzw. Anpassungen im Vorgehen zu verlangen.
Formular um Gewährung der amtlichen Verteidigung bzw. des unentgeltlichen Rechtsbeistandes
Diese Formulare der Oberstaatsanwaltschaft Zürich sind zwecks Abklärung der persönlichen und finanziellen Situation von Gesuchstellern bei Antragstellung um Gewährung der amtlichen Verteidigung (StPO 132) bzw. um Gewährung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes (StPO 136)