Gewusst wie
In der Reihe «Gewusst wie» erscheinen in regelmässigen Abständen Ratgeber und Aufsätze zu spezifischen Rechtsfragen.
- Gute Rechtsberatung ist teuer! Ich verfolge deshalb mit den «Gewusst wie» die Philosophie, meinen Mandanten Hilfestellungen zur Selbsthilfe zu geben. Falls Sie es wünschen, sollen Sie in die Lage versetzt werden, Ihre Rechtsprobleme soweit möglich selbst zu lösen, jedoch auch Ihre Grenzen zu erkennen, um in solchen Fällen fachmännischen Rat einzuholen.
- Auch sollen die «Gewusst wie» das Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt fördern, damit meine Mandanten mich effizient instruieren und wir im Hinblick auf ein optimales Ergebnis zusammenarbeiten können. Dadurch ist die Beratung kürzer und effizienter, was zugleich zu Kostenersparnissen und besseren Ergebnissen führt.
Trotz sorgfältiger Erstellung übernehme ich keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der einzelnen «Gewusst wie» sowie der Inhalte externer Links. Falls Sie eine vertiefte Rechtsabklärung oder genauere Rechtsauskünfte wünschen, bitte ich Sie, einen Termin mit mir zu vereinbaren. Folgende «Gewusst wie» können Sie als PDF-Datei downloaden:
Publikationen im Strafrecht / Strafprozessrecht
- Bemessung des Tagessatzes (Art. 34 Abs. 2 StGB) in: Jusletter 12. Oktober 2009
- Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB in: Jusletter 31. Mai 2010
- Teilnahmerechte des Beschuldigten bei der polizeilichen Befragung von Auskunftspersonen (Art. 107, 108, 146, 147, 312 StPO) in: Jusletter 22. April 2013
- Verweigerung der Teilnahmerechte des Beschuldigten nur in begründeten Ausnahmefällen (Art. 101, 108, 147 StPO) in: Jusletter 13. Januar 2014
- Umfang des Akteneinsichtsrechts der Privatklägerschaft (Art. 101, 104, 107 StPO) / Le droit de consultation des dossiers (Art. 101, 104, 107 CPP) in: Jusletter 2. Juni 2014
- Besprechung Entscheid UH130204 des Zürcher Obergerichts zum Teilnahmerecht in einer eröffneten und an die Polizei delegierten Strafuntersuchung (Art. 147 Abs. 1, 179 Abs. 1, 312 Abs. 2 StPO) in: forumpoenale 4/2014
- Ein Überblick über das Jugendstrafrecht (StGB, StPO, JStPO, JStG)
- Berücksichtigung von drohenden bedingten Strafen im Haftrecht in: AJP/PJA 2/2018, S. 149
- Apokryphe Haftgründe und ihre Problematik in: ContraLegem 2018/1
- Einschränkung des Briefverkehrs in der Untersuchungshaft in ContraLegem 2018/2
- Die Untersuchungshaft – Ein Leitfaden für die Praxis (sofort lieferbar) – in der Lehre wurde das Buch freundlich aufgenommen und gar mit dem Lawstyle-Award für das beste juristische Fachbuch 2017 ausgezeichnet
Zum Strafrecht / Strafprozessrecht
Nr. 67 |
Das Anwaltsgeheimnis (Verschwiegenheitspflicht des Strafverteidigers, Schutz des Anwaltsgeheimnisses {Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbot, Siegelung, Abhörverbot}, bestmögliche Verteidigung trotz dem Wissen um Schuld, Aussageverweigerung) |
Nr. 74 |
Übersicht zum Strafrecht: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (Art. 111- 136 StGB)
– Tötungsdelikte (vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Beihilfe zum Selbstmord, Fahrlässige Tötung, Schwangerschaftsabbruch)
– Körperverletzungen (einfache, schwere, fahrlässige, Tätlichkeit)
– Gefährdung des Lebens und der Gesundheit (Aussetzung, Unterlassung der Nothilfe, Falscher Alarm, Gefährdung des Lebens, Raufhandel, Angriff, Gewaltdarstellung, Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder) |
Nr. 75 |
Übersicht zum Strafrecht: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (Art. 137- 172ter StBG)
– Vermögensdelikte (unrechtmässige Aneignung, Veruntreuung, Diebstahl, Raub, Sachentziehung, unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten, unrechtmässige Entziehung von Energie, unbefugte Datenbeschaffung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, Veruntreuung und Entzug von Pfandsachen und Retentionsgegenständen, Betrug, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Check- und Kreditkartenmissbrauch, Zechprellerei, Erschleichen einer Leistung, Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote, arglistige Vermögensschädigung, unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe, unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden, Warenfälschung, Erpressung, Wucher, ungetreue Geschäftsbesorgung, Missbrauch von Lohnabzügen, Hehlerei, Ausnützung der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Kursmanipulation)
– Geschäftsgeheimnisse (Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse)
– Konkurs- und Betreibungsdelikte (betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, Misswirtschaft, Unterlassen der Buchführung, Bevorzugung eines Gläubigers, Bestechung bei Zwangsvollstreckung, Verfügung über mit Beschlag belegter Vermögenswerte, Erschleichung eines gerichtlichen Nachlassvertrages) |
Nr. 76 |
Übersicht zum Strafrecht: Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich (Art. 173 bis 179novies StGB)
– Ehrverletzungen / Üble Nachrede (üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung)
– Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich (Verletzung des Schriftgeheimnisses, Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche, unbefugtes Aufnehmen fremder Gespräche, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, nicht strafbares Aufnehmen, Inverkehrbringen und Anpreisen von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, amtliche Überwachung, unbefugtes Beschaffen von Personendaten) |
Nr. 78 |
Übersicht zum Strafrecht: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität (Art. 187 bis 200 StGB)
– Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen (sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Handlungen mit Abhängigen)
– Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten, Ausnützung der Notlage, Exhibitionismus)
– Ausnützung sexueller Handlungen sowie Menschenhandel (Förderung der Prostitution, Menschenhandel)
– Pornografie (Pornografie)
– Übertretungen gegen die sexuelle Integrität (sexuelle Belästigung, unzulässige Ausübung der Prostitution)
– Gemeinsame Begehung |
Nr. 79 |
Übersicht zum Strafrecht: Urkundendelikte (Art. 251 bis 257 StGB)
Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden, Urkunden des Auslandes, Grenzverrückung, Beseitigung von Vermessungs- und Wasserstandszeichen |
Nr. 81 |
Die Untersuchungshaft – Ein Leitfaden für die Praxis (sofort lieferbar) – Im August 2017 habe ich mit zwei Berufskollegen beim Schulthess Verlag eine umfassende Abhandlung zur Untersuchungshaft (inkl. Ersatzmassnahmen) publiziert. Bei der Haft (Untersuchungshaft, Sicherheitshaft, vorzeitiger Straf- und Massnahmentritt) handelt es sich um das schärfste staatliche Zwangsmittel, weshalb diese immer wieder aufs Neue kritisch zu hinterfragen ist. Das vorliegende Buch ist allen Praktikern ein Hilfsmittel für ihre tägliche Arbeit. Schwerpunkt des Buches ist die Darstellung der besonderen Haftgründe unter Berücksichtigung der wichtigsten Entscheide des Bundesgerichts und kantonaler Obergerichte. Zudem wird der allgemeine Haftgrund des dringenden Tatverdachts erstmals systematisch und verständlich erläutert. Die Schlussfolgerungen haben nicht nur Auswirkungen auf das Haftverfahren, sondern sind im gesamten Vor- und Hauptverfahren von Bedeutung. Darüber hinaus werden auch die Ersatzmassnahmen eingehend besprochen. Mit Checklisten und Anhängen wird die tägliche Arbeit der mit der Haftprüfung befassten Berufsgruppen erleichtert. Das Buch richtet sich in erster Linie an Gerichte, Staatsanwälte und Verteidiger. Es ist aber auch juristischen Laien gut zugänglich.

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Rezension von Nr. 81 |
In der Lehre wurde das Buch freundlich aufgenommen und es wurde diesem sogar den Lawstyle-Award für das beste juristische Fachbuch 2017 zugesprochen.


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Nr. 84 |
Jeder „normale“ Bürger neigt dazu, mit Abscheu die Berichterstattung zur Kriminalität zu verfolgen und in den Tenor nach härten Strafen und Haftbedingungen einzustimmen. Dieser Reflex beruht auf einer verhängnisvollen Täuschung über die tatsächlichen Verhältnisse in den Gefängnissen. Auch geht dabei vergessen, dass der Umgang mit Gefangenen uns alle angeht.
Wenn man also das nächste Mal etwas über vermeintliche Kuscheljustiz liest, sollte man sich zumindest zweierlei vor Augen halten: Erstens, dass die Möglichkeit besteht, dass Stimmung im Drang nach Aufmerksamkeit geschürt wird. Und zweitens, dass wenn wir den Rechtsstaat schleifen, ein solches früher oder später auf uns „normalen“ Bürger zurück fällt (de te fabula narratur). In Untersuchungshaft gerät man heute jedenfalls viel schneller, als man gemeinhin denkt.
Der Staat, die Polizei, die Gerichte sind nicht einfach gut, weil sie den Staat repräsentieren, vielmehr braucht es – wie die Geschichte zu genüge zeigt – Schutz- und Kontrollmechanismen, um Auswüchse und Missbrauch zu verhindern. Ein Beispiel für die fatalen Folgen der diffusen Angstkultur einhergehend mit falschen Anreizen ist der derzeitige Umgang mit der Untersuchungshaft: Apokryphe Haftgründe und ihre Problematik (in ContraLegem 2018/1). |
Nr. 86 |
Beim Medienkonsum überkommt einem das Gefühl, in unsichersten Zeiten zu leben: Eine schwere Straftat scheint sich an eine andere zu reihen. Tatsächlich ist glücklicherweise aber das Gegenteil der Fall! Infolge dieser medial verzerrten Sicht der Welt ist der Schrei nach repressiven Massnahmen laut, der Staatsapparat und die Staatsmacht wird (geschichtsvergessen) ausgebaut und Zwangsmassnahmen lieber einmal zu viel als zu wenig eingesetzt. Mit Adrian Bigler und Diego Gfeller bin ich deshalb der Frage nachgegangen, ob die Inhaftierung als einschneidenste Zwangsmassnahme auch dann angeordnet werden darf, wenn die Zeit in Untersuchungshaft voraussehbar einschneidender ist, als die eigentliche (später verhängte) Strafe: Berücksichtigung von drohenden bedingten Strafen im Haftrecht (in: AJP/PJA 2/2018, S. 149). |
Nr. 89 |
In der Untersuchungshaft wird die Kommunikation unter den Insassen wie auch mit der Aussenwelt massiv eingeschränkt und überwacht. Sich dies bewusst machend, wird erst deutlich, wie empfindlich eine Einschränkung des Briefverkehrs die Insassen trifft: Einschränkung des Briefverkehrs in der Untersuchungshaft (in ContraLegem 2018/2).
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Nr. 90 |
Der Bundesrat schlägt eine Änderung von Art. 147a StPO vor, welche einem sprachlos macht: Dass ein solcher Vorschlag in einem (scheinbar) modernen Rechtsstaat überhaupt angedacht wird, zeigt, wie rechtsstaatsmüde der vorherrschende Zeitgeist ist: Änderung der Spielregeln in Strafverfahren auf Kosten von Fairness, Gerechtigkeit und Wahrheit. |
Zum Jugendstrafrecht und Jugend allgemein
Zum Namensrecht
Zum Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung / Wunschvormund
Zum Familien und Eherecht / Konkubinat / Scheidung / Eheschutz / Kindsrecht
Nr. 68 |
Das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerecht bei schwierwiegendem Konflikt der Eltern, Gefährdung des Kindswohl, Pflichten der Eltern, Erziehungsfähigkeit, Dauerstreit, Aufteilung des Sorgerechts) |
Nr. 70 |
Leihmutterschaft (Verbot in der Schweiz, Verweigerte Anerkennung der Elternschaft, falls keinen Wohnsitz im Ausland) |
Zum ausserehelichen Kindsverhältnis: Unterhaltsansprüche und Entbindungskosten
Zum Güterrecht / Erbrecht
Nr. 32 |
Zusammenhang zwischen Güterrecht und Erbrecht bei Begünstigung des überlebenden Ehegatten (Video Teil 1, 2 und 3) |
Zum Ausländerrecht
Zum Mietrecht
Zum Arbeitsrecht
Nr. 42 |
Das Arbeitszeugnis (Vollzeugnis, Arbeitsbestätigung, Zwischenzeugnis, Schlusszeugnis) |
Nr. 85 |
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen, wobei ein solches zu einer gravierenden Lebenskrise führen kann. Krankschreiben sollte man sich aber dennoch nur in Ausnahmefällen, da die Folgen gravierend sein können. Im Detail siehe Bei Kündigung durch den Arbeitgeber: Ist Krankschreibung eine gute Idee?. Als Alternative sollte man sich vorab motivierende Hilfe und Unterstützung suchen, welche einem bei der Neuorientierung helfen. |
Nr. 87 |
Das Gewusst wie Nr. 85 hatte zahlreiche Anfragen betreffend möglichen Hilfestellungen und Unterstützungen nach Stellenverlust zur Folge: Was ich darunter verstehe? Und was man machen könne? Meine Antworten habe ich nun in einem weiteren Gewusst wie mit dem Titel Gefangen in einer Lebenskrise: Wie finde ich einen Ausweg? zusammengetragen. |
Nr. 88 |
Bewerben in einer Anwaltskanzlei: Zücken Sie die Waffen des Rechtsanwaltes! (coming soon) |
Zum Datenschutz
Zum öffentlichen Recht
Zum Zivilprozessrecht / Bauhandwerkerpfandrecht
Auftrag / Vollmacht / Entbindungen / Geheimhaltung
Für den Fall, dass es einmal schnell gehen muss, finden Sie hier wichtige Dokumente:
Anwaltshonorar, Kostenvorschuss, Rechnungslegung
Den Stundenansatz vereinbare ich mit meinen Mandanten gemäss Art. 12 lit. i BGFA bei Übernahme des Mandates.
Aufgrund einer neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts (Urteil 2C_586/2015 sowie 2C_215/2015) ist die Anwaltschaft – vor dem Hintergrund des Unabhängigkeitserfordernisses von Art. 12 lit. b BGFA – dazu angehalten, einen Kostenvorschuss zu verlangen. Obwohl ich diese Rechtsprechung aufgrund der Wirtschaftsfreiheit und der Zugangsbarrieren zum Recht für nicht unproblematisch erachte, einverlange ich deshalb regelmässig angemessene Vorschüsse.
Die Rechnungslegung sodann handhabe ich dergestalt, dass ich regelmässig über die Höhe des angelaufenen Honorars Rechenschaft ablege. Diese zeitnahe Information erscheint mir ein Gebot der Treue: Meine Mandantschaft ist so in der Lage, den Stand der Bemühungen zu prüfen und nötigenfalls weitere Kosten zu unterbinden bzw. Anpassungen im Vorgehen zu verlangen.
Formular um Gewährung der amtlichen Verteidigung bzw. des unentgeltlichen Rechtsbeistandes
Diese Formulare der Oberstaatsanwaltschaft Zürich sind zwecks Abklärung der persönlichen und finanziellen Situation von Gesuchstellern bei Antragstellung um Gewährung der amtlichen Verteidigung (StPO 132) bzw. um Gewährung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes (StPO 136)